„Für eine lebenswerte Zukunft.“
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Solitäre Kurzzeitpflege

in unserer Pflegeeinrichtung Am Schwelmer Tor

Die solitäre Kurzzeitpflege ist ein zeitlich befristetes Pflegeangebot für pflegebedürftige Menschen, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege oder einer Kombinationspflege ist die solitäre Kurzzeitpflege eine eigenständige Leistung, die auch ohne einen bestehenden Pflegevertrag mit einer stationären Einrichtung in Anspruch genommen werden kann.

Im unserer Einrichtung Am Schwelmer Tor bieten wir 12 Pflegeplätze in der solitären Kurzzeitpflege an.

Zur Einrichtung Am Schwelmer Tor


Solitäre Kurzzeitpflege

Was heißt das?

Unsere Einrichtung Am Schwelmer Tor hat einen eigenen Wohnbereich mit 12 festen Plätzen für die Gäste der Kurzzeitpflege.
Anders als bei der eingestreuten Kurzzeitpflege, bei der die Nutzung freier Pflegeplätze oft kurzfristig von der Verfügbarkeit abhängt, können wir in der solitären Kurzzeitpflege die Aufnahme der Gäste gezielt und verlässlich planen.
 

Informationen

zur Kurzzeitpflege

  • Entlassung aus dem Krankenhaus
    Nach Operationen, Unfällen oder schwerer Krankheit ist die Rückkehr in die eigene Wohnung oft (noch) nicht möglich. Kurzzeitpflege bietet hier eine Übergangslösung, bis die häusliche Versorgung wieder gesichert ist.
  • Pflegende Angehörige sind verhindert
    z. B. durch Urlaub, Krankheit, Kur oder plötzliche familiäre Verpflichtungen. Kurzzeitpflege stellt sicher, dass der Pflegebedürftige in dieser Zeit gut versorgt ist.
  • Krisensituationen in der häuslichen Pflege
    z. B. Überforderung, Burnout, psychische Belastung der Angehörigen. Auch bei plötzlich auftretenden Problemen (z. B. Stürze, Verwirrtheitszustände) ist eine stationäre Versorgung vorübergehend sinnvoll.
  • Pflegebedürftigkeit tritt plötzlich ein
    Wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde oder noch keine häusliche Versorgung organisiert ist. Kurzzeitpflege dient in dieser Zeit zur Abklärung und Stabilisierung.
  • Überbrückung bis zur Dauerpflege
    Wenn die Aufnahme in ein Pflegeheim geplant ist, aber noch kein Platz frei ist. Die Kurzzeitpflege bietet hier eine strukturierte Zwischenlösung.
  • Rehabilitationsunterstützung
    Wenn jemand zwar bereits entlassen wurde, aber noch Reha-Nachsorge oder Aufbautraining braucht. Kurzzeitpflegeeinrichtungen können in vielen Fällen gezielte aktivierende Pflege anbieten.
  • Sterbebegleitung in besonderen Fällen
    Bei fehlender häuslicher oder palliativer Versorgung kann Kurzzeitpflege kurzfristig als würdevolle Begleitung in der letzten Lebensphase dienen
  • Anpassung an neue Wohnverhältnisse
    z. B. nach einem Umzug oder Umbau der Wohnung (barrierefrei, mit Pflegebett etc.). Die Kurzzeitpflege bietet Sicherheit während der Übergangszeit.

Während der solitären Kurzzeitpflege werden die Pflegebedürftigen rund um die Uhr in einer stationären Einrichtung betreut. Die Pflege richtet sich nach dem individuellen Bedarf und schließt medizinische Behandlungspflege, Grundpflege und soziale Betreuung ein. Ziel ist es, den Gesundheitszustand zu stabilisieren und eine Rückkehr in das häusliche Umfeld vorzubereiten – oder gegebenenfalls Alternativen zu klären.

  • Die solitäre Kurzzeitpflege kann einmal jährlich für bis zu 8 Wochen (max. 1.774 € bei Pflegegrad) von der Pflegekasse übernommen werden.
  • Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.
  • Eine Kombination mit Verhinderungspflege ist möglich – nicht jedoch zeitgleich.
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen in der Regel privat übernommen werden.

Auch Menschen ohne Pflegegrad (z. B. nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt) können im Rahmen der solitären Kurzzeitpflege versorgt werden – dann meist über andere Kostenträger (z. B. Sozialhilfe, Reha-Träger).
 

Eine frühzeitige Antragstellung und Rücksprache mit der Pflegekasse ist sinnvoll, um die Finanzierung zu klären.


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